Etwas weniger als 1 Monat bleibt noch Zeit bis die neue Datenschutz-Grundverordnung, kurz auch DSGVO genannt, in Kraft tritt, nämlich genau am 25. Mai 2018. Damit wird ein einheitliches Datenschutzrecht für die gesamte EU eingeführt und regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
Neben der Pflicht für alle Unternehmer ein sog. Verarbeitungsverzeichnis zu führen, gilt es natürlich auch die Firmen-Webseite fit für die DSGVO zu machen. Hier ist je nach verwendetem CMS und technischer Umsetzung doch mehr zu berücksichtigen, als man vielleicht annehmen möchte. Egal ob sich dabei um eine Webseite mit dem CMS Joomla, Drupal oder WordPress handelt, es sind zahlreiche technische Änderungen notwendig. Dazu gehören neben dem Erstellen einer individuellen „Datenschutzerklärung“ auch zahlreiche weitere Ergänzungen die notwendig sind um künftig datenschutzkonform zu sein. Etwa Checkboxen mit der Zustimmung zum Datenschutz bei Formularen oder der Anonymisierung von IP-Adressen für Google Analytics. Einen ausführlichen Blogbeitrag zum Thema „WordPress und die DSGVO“ haben wir kürzlich veröffentlicht, er zeigt was alles bei der Umsetzung einer Webseite mit WordPress hinsichtlich DSGVO zu beachten ist.
Wir haben bereits alle unsere bestehenden Kunden darüber informiert, welche Änderungen auf ihrer Website durchzuführen sind, bieten unsere Unterstützung aber natürlich auch für alle Kunden an. Kontaktieren Sie uns gerne dazu, wir beraten Sie und helfen bei der Umsetzung um ab 25. Mai datenschutzkonform zu sein.